Ja, das ist möglich.
Da Sie das Abo im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als Ärztin/Arzt nutzen, sind die Aufwendungen dafür je nach Zuordnung Ihrer Einkünfte als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar. Die Kosten für das Abonnement sind somit absetzbar.