Was gilt als Berufsnachweis? Wie kann ich ihn einreichen?

Sie können den Nachweis ganz einfach unter Mein Profil z.B. als PDF oder Foto hochladen. 

Als Berufsnachweis akzeptieren wir:

  • Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Tierärztinnen/Tierärzte und Apothekerinnen/Apotheker
    EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer), Arztausweis, Approbations-/Facharzturkunde, Rezept/Praxisbriefbogen mit Praxis-Stempel und Unterschrift.
    Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Webseite, Blanko-Briefbogen, Lebenslauf
  • Studierende/Auszubildende
    Studienbescheinigung (mit Nachweis des Studienfachs) oder Immatrikulationsbescheinigung, Abschlusszeugnis, Ausbildungsnachweis med. Fachpersonal/Heil- und Pflegeberufe
    Nicht ausreichend: Studierendenausweis ohne Studienfach, ÖPNV-Semesterticket
  • Medizinische/Pharmazeutische Industrie, Biologen/Dres. rer. nat. etc.
    Abschlusszeugnis Pharmareferent(in), Visitenkarte (wenn von dienstl. E-Mail-Adresse aus zugesendet), Signatur dienstl. E-Mail-Adresse, Bescheinigung des Arbeitgebers
    Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Webseite oder Visitenkarte über private E-Mail-Adresse
  • Sonstige Berufstätige
    Abschlusszeugnis med. Fachpersonal/Pflegediplom o.ä., Presseausweis, Bescheinigung Arbeitgeber, Link zu (validen) Publikationen
    Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Website, Handelsregisterauszug, Lebenslauf, Meldung zur Sozialversicherung, Gehaltsabrechnung

Bitte beachten Sie: 

  • Bei abweichendem Namen auf dem Berufsnachweis ist bitte auch eine amtliche Bestätigung der Namensänderung (Heiratsurkunde o.ä.) beizufügen.
  • Falls Ihr Berufsnachweis in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst wurde, senden Sie bitte eine beglaubigte Kopie (zusätzlich) auf Deutsch ein.

 

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