Die Fortbildungseinheiten werden von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und sind damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig.
Die Fortbildungskurse werden von der Bayerischen Landesärztekammer für das „Fortbildungszertifikat der Kammer“ gemäß § 5 ihrer Fortbildungsordnung mit 2 Punkten je Fortbildungseinheit (Kategorie I) anerkannt und sind damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig.
Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].