Ja, falls Sie Ärztin oder Arzt in Deutschland sind und der Kurs zertifiziert war, können Ihnen die CME-Punkte bei Ihrer Kammer elektronisch gutgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist die Angabe Ihrer EFN in Ihrem Nutzerprofil. Die EFN muss zum Zeitpunkt der Teilnahme bereits in Ihrem Profil vorliegen, damit die CME-Punkte automatisch übermittelt werden können. Ein nachträgliches Hinzufügen der EFN wirkt sich nur auf künftige Teilnahmen aus.
Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen Ihre CME-Teilnahmen durch Einreichen der Teilnahmebescheinigungen bei der zuständigen Zahnärztekammer selbst nachweisen. Eine automatische elektronische Übermittlung der Punkte wird von der Bundeszahnärztekammer nicht angeboten.